Das Wirtschaftsrecht lässt sich schwer durch eine eindeutige Definition ausdrücken, da es keine feststehende gibt. Die Summe aller Regulierungen und Gesetze rund um Wirtschaft, sowie die in ihr operierenden Teilnehmer, fallen unter das Wirtschaftsrecht. Das Recht lässt sich in drei Teilgebiete gliedern:
Die beiden letzteren Teilgebiete sind vor allem für Rechtsanwälte von Belang. Das Wirtschaftsverfassungsrecht dagegen ist eher politischer Natur. Die Bundesrepublik Deutschland legt rein gesetzlich die Form der Wirtschaft nicht fest. Daher unterliegt die Wirtschaftsform lediglich den anderen Verfassungsprinzipien des Sozial- und Rechtsstaats, sowie der Grundrechte der Demokratie.
Die Beziehungen zwischen Produzenten, Konsumenten und Händlern, die Güter und Dienstleistungen bieten, kaufen oder transportieren, werden durch das Wirtschaftsprivatrecht reguliert. Ebenfalls reguliert vom Wirtschaftsprivatrecht wird das Recht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wirtschaftliche Betätigung wird durch das Privatrecht geregelt.
Vom Wirtschaftsrecht zum Wirtschaftsprivatrecht lässt sich auch letzteres in weitere Rechtsgebiete unterteilen:
Zum Wirtschaftsrecht gehört wie bereits erwähnt auch das Teilgebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Es regelt die öffentlich-rechtlichen Beziehungen und das Verhältnis von Wirtschaftsbeteiligten zum Staat. Dieser hat durch Behörden, Zulassungen, Genehmigungen und andere Mittel die Möglichkeit auf die Wirtschaft Einfluss zu nehmen. Weitere Teilgebiete, die unter das Wirtschaftsverwaltungsrecht fallen, sind:
Auf völkerrechtlicher Ebene wird das öffentliche Wirtschaftsrecht vor allem durch das WTO-Recht bestimmt. Die Vorgabe der Europäischen Union ist das Gemeinschaftsrecht. Dazu zählen die Primärverträge der Europäischen Gemeinschaft, als auch Richtlinien, Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs und Verordnungen.
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