Die Steuerhinterziehung ist das zentrale Delikt des Steuerstrafrechts. Sie wird im Volksmund oft auch als Steuerbetrug bezeichnet. Den Steuerbetrug als solchen, also als eigenständiges Delikt, kennt das Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland zwar nicht. Jedoch trifft die intuitive volkstümliche Bezeichnung („Steuerbetrug“) in gewisser Weise den Unwertgehalt des Delikts der Steuerhinterziehung: Es ist nämlich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Steuerhinterziehung ein betrugsähnlicher Tatbestand ist. Auch wenn sich daraus gewisse Ähnlichkeiten beider Delikte ergeben, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Betrug (§ 263 StGB) und die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) in völlig unterschiedlichen Gesetzen geregelt sind. Als Norm des sog. Nebenstrafrechts verweist die in der Abgabenordnung geregelte Steuerhinterziehung auf die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, welches im Strafgesetzbuch, dem StGB, geregelt ist. Der Verweis gilt allerdings nur, „soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen“ (§ 369 Abs. 2 AO).
In Deutschland werden die Begriffe Steuerbetrug und Steuerhinterziehung im Alltag synonym gebraucht und nicht unterschieden. Der offizielle Begriff für dieses Vergehen ist aber der Begriff der Steuerhinterziehung. Demgegenüber gelten in der Schweiz der Steuerbetrug einerseits und die Steuerhinterziehung andererseits als zwei unterschiedliche Delikte: Wer zum Zweck der Steuerhinterziehung Urkunden und andere Dokumente fälscht, begeht einen Steuerbetrug und wird strafrechtlich verfolgt. Das unvollständige oder falsche Ausfüllen der Steuererklärung gilt in der Schweiz nur als Gesetzesübertretung und wird mit Nachzahlung und Bußgeldern belegt. Das mag auch ein Grund sein, warum viele Ausländer ihr Vermögen in der Schweiz anlegen und oftmals bei der Steuererklärung nicht angeben. Den jeweiligen Staaten entsteht dadurch ein enormer Verlust an Steuereinnahmen.
Wenn Sie eine Steuerhinterziehung mit einer Selbstanzeige anzeigen möchten, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Fachanwalt beraten lassen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie mit Ihrer Selbstanzeige Einfluss auf Ihre Strafbarkeit nehmen wollen. Die Verjährungsfrist einer Steuerhinterziehung zu ermitteln ist nicht immer komplikationslos. Auch sind Ihre Steuerschulden zu verzinsen. Das sollten Sie bedenken, wenn Sie über eine Selbstanzeige nachdenken. Straffreiheit erhalten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen und vor einer Steuernachzahlung schützt Sie eine Selbstanzeige nicht. Vielmehr ist die Zahlung der hinterzogenen Steuern innerhalb einer angemessenen Frist Voraussetzung für die Straffreiheit.
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