Bevor vor einigen Jahren massenweise Steuerhinterzieher in Luxemburg aufgedeckt wurden, galt das Land als sogenannte „Steueroase“. Zuvor bewarben Banken mit diversen Slogans wie „Reisen bildet…Kapital“ die Auslagerung ins Ausland.
Zehntausende waren damals von den Ermittlungen der Steuerfahnder betroffen und flogen auf. Der Nutzen solcher Steueroasen ist natürlich ersichtlich: Attraktive Steuersätze, ein striktes Bankgeheimnis, keine Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und ein freier Devisenmarkt.
Doch diese Steueroasen werden knapper. Regierungen arbeiten stetig daran solche Steuerausflüchte zu unterbinden. So ist es zunehmend schwierig diese Form der Steuerhinterziehung langfristig aufrecht zu erhalten. Wenn sich die Gesetze in dem Land Ihrer Steueroasen-Wahl ändern, haben Sie keinen Schutz und Anspruch mehr und sind somit im Zweifelsfall vollkommen ausgeliefert. In so einem Fall ist es in Ihrem Interesse möglichst schnell und vor allem proaktiv zu handeln. Die Steueroase-bedingte Selbstanzeige, ist Ihre Möglichkeit ungestraft aus der Steuerhinterziehung zu kommen. Bei in Steueroasen begangener Steuerhinterziehung ist bei einer regel-konformen Selbstanzeige das Vermitteln des guten Willens zur Kooperation ein sehr wichtiger Faktor. Sie haben einen Steuerschaden verursacht und dem Staat somit Gelder vorenthalten. Der Wille dies „wieder gut“ zu machen, wird sich auf Ihr Strafmaß auswirken.
Sie werden sich von dem durch die Steueroase gewonnenes Kapital trennen müssen. Die Selbstanzeige setzt die Rückzahlung der hinterzogenen Summe stets voraus. In manchen Fällen, wie zum Beispiel einer erstatteten Selbstanzeige außerhalb der gesetzlich geregelten maximalen Meldefrist, erlaubt der Staat diese für gewöhnlich nur unter zusätzlichen zu zahlenden Zinsen, basierend auf dem verursachten Steuerschaden. Diese Meldefrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Beendigung der Steuerhinterziehung. Achten Sie daher darauf, sich Rechtzeitig für diese Option zu entschließen.
Zum anderen sollten Sie sämtliche Dokumente, die mit der Steuerhinterziehung in Verbindung stehen, unaufgefordert und vollständig bei den Ermittlungen zu Ihrer Selbstanzeige, zur Verfügung stellen.
Haben Sie sich steuerrechtlich durch eine Steueroase etwas zu Schulden kommen lassen, legen wir Ihnen nahe, sich mit Ihren steuerrechtlichen Möglichkeiten auseinander zu setzen. Die Selbstanzeige ist und bleibt die erste und mit Abstand die beste Wahl einer Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung zu entgehen.
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