20.05.2017

Der Automatische Informationsaustausch in Steuersachen - AIA

Die Staaten der OECD haben im Oktober 2014 eine gemeinsame Vereinbarung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung unterzeichnet. Dieser sogenannte OECD-Standard sieht einen automatischen Austausch von steuerlichen Informationen unter den teilnehmenden Staaten vor. Damit sollen die Möglichkeiten der Steuerhinterziehung durch Auslandskonten eingedämmt werden.

Welche Staaten beteiligen sich am Informationsaustausch?

Zwischenzeitlich ist die Zahl der teilnehmenden Staaten auf über 90 angestiegen. Nach anfänglichem Zögern beteiligen sich nun auch Staaten wie Bermuda, Cayman Islands, Indien und die Britischen Jungferninseln an dem Abkommen.

Im Jahr 2017 beginnen die ersten 40 Staaten – alle EU-Staaten, die Schweiz und bedeutende Schwellenländer wie Indien, Mexiko und Südafrika – mit der Umsetzung des Abkommens. Unter den Pionieren sind nicht Staaten wie die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg, die bis vor kurzem eiserne Verfechter des Steuergeheimnisses waren. Insbesondere die Teilnahme von Singapur, den Britischen Jungferninseln und den Bermudainseln, die als Heimat tausender Briefkastenfirmen zweifelhafte Berühmtheit erlangt haben, macht das Abkommen zu einem erfolgversprechenden Werkzeug im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung.

Welche Regelungen beinhaltet der Automatische Informationsaustausch?

Der vereinbarte Standard entspricht dem FATCA-Abkommen mit den USA und beinhaltet neben einem einheitlichen Standard für den Informationsaustausch die Verpflichtung von Finanzinstituten zur direkten Meldung von relevanten Daten:

Durch das Abkommen verpflichten sich die teilnehmenden Staaten unter anderem zum jährlichen Austausch folgender Daten zwischen den Teilnehmerstaaten:

  • Kontoinhaber
  • Kontodaten (Kreditinstitut, Kontonummer)
  • Kontostände, Zinsen, Dividenden und Erträge

Die Amtshilfe, die sich die Staaten untereinander gewähren werden, umfasst unter anderem

  • die Möglichkeit gleichzeitiger Steuerprüfungen und Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland und
  • Unterstützung bei der Beitreibung sowie die Zustellung von Schriftstücken

Ohne Zustimmung des übermittelnden Staates dürfen die erhobenen Daten nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise ein Strafverfahren, das nicht ein reines Steuerstrafverfahren ist, verwendet werden.

Solange kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht, sollen die betroffenen Personen und Unternehmen auf Antrag über die übermittelten Daten, den Zweck der Übermittlung und den Empfänger unterrichtet werden.

Welche Abkommen ergänzen den Automatischen Informationsaustausch?

FATCA-Abkommen: Die weltweite Verpflichtung von Finanzinstituten, Informationen über Vermögenswerte von US-amerikanischen Kunden offen zu legen.

EU-Zins-Richtlinie: Meldung von Zinsen, zinsähnlichen Erträgen und bestimmten Veräußerungserträgen von Kapitalforderungen bzw. der Einbehalt der Steuern direkt an der Quelle.

EU-Amtshilfe-Richtlinie: Regelung sowie Erleichterung des Informationsaustauschs.

 

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