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Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann Sie im Falle von hinterzogenen Steuern vor einer Bestrafung schützen. Wenn sie korrekt ist. Da bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige einige Punkte zwingend zu beachten sind, sollte die Unterstützung von Fachleuten hinzugezogen werden.
Wir vom Team Steuerstrafrecht24.de haben uns auf die Erstellung von Selbstanzeigen spezialisiert. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich durch unsere Fachanwälte für Steuerrecht beraten – hier in unserem Büro in Köln!
Standort Köln
Konrad-Adenauer-Ufer 37
50668 Köln
Fon: 0221-120729-0
Fax: 0221-120729-15
Sie möchten mit einem unserer Fachanwälte Ihre Selbstanzeige besprechen und haben dazu einen Termin in Köln?
Unser Büro liegt im Zentrum von Köln. Wir befinden uns in der Nähe des Hauptbahnhofes und des Kölner Doms am Rheinufer. Im Folgenden finden Sie Hinweise zur Anfahrt mit dem Auto und dem ÖPNV.
Aus Richtung Essen:
Fahren Sie auf die A52 Richtung Düsseldorf. Biegen Sie am Autobahnkreuz 25 Kreuz Breitscheid auf die A3 Richtung Köln ab. Nehmen Sie die Ausfahrt 27 Kreuz Köln-Ost und folgen Sie den Schildern in Richtung Köln-Zentrum/Deutz. Über die B55a gelangen Sie in die Kölner Innenstadt.
Aus Richtung Düsseldorf:
Fahren Sie auf die A46 Richtung Köln/Neuss. Halten Sie sich links beim Autobahnkreuz 21 Dreieck Neuss-Süd und folgen Sie den Schildern Richtung A57 nach Köln. Über die Subbelrather Straße gelangen Sie in die Innenstadt Kölns.
ab Köln Hbf:
Da unsere Kanzlei nahe dem Hauptbahnhof gelegen ist, können Sie diese bequem per Fuß erreichen. Verlassen Sie den Hauptbahnhof in Richtung Breslauer Platz und wenden Sie sich nach rechts. Gehen Sie im Kreisverkehr weiter auf Goldgasse. Biegen Sie am Rheinufer links in Konrad-Adenauer-Ufer. Unsere Kanzlei erreichen Sie nach etwa 500 Metern auf der linken Seite.
Zentralruf
Tel: 0234 338 53 171
für Termine in Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Marsberg oder einem Ort Ihrer Wahl